Heiz- und Betriebskostenabrechnung!
Die Kosten werden einmal jährlich abgerechnet. Die Betriebskosten werden nach Wohnfläche bzw. Personenanzahl verteilt. Die Heizkosten ermitteln sich nach beheizter Fläche oder nach tatsächlichem Verbrauch. Dabei werden die Zählerstände in Ihrer Wohnung zum Jahreswechsel abgelesen oder per Funk übertragen. Teilweise erfolgt die Auslesung auch über den Wärmemengenzähler.
Bei einem unterjährigen Auszug wird eine Zwischenablesung vorgenommen. Die Abrechnungen erhalten Sie im Folgejahr, natürlich anteilig für Ihren Mietzeitraum.
Garagen bzw. Stellplätze!
Die Vergabe der Garagen oder Stellplätze obliegt der Allgemeinen Baugenossenschaft für Marktredwitz und Umgebung eG. In unserer Geschäftsstelle können Sie während der Öffnungszeiten wegen einer Garage oder eines Stellplatzes nachfragen oder sich auf die Warteliste setzen lassen. Mieter werden bei der Vergabe bevorzugt.
Tierhaltung!
Kleintierhaltung wird bei der Genossenschaft grundsätzlich geduldet, solange sie artgerecht erfolgt und sich keine Nachbarn dadurch gestört fühlen.
Bedenken Sie bevor Sie sich ein Tier anschaffen, ob Ihre Wohnung dafür geeignet ist und Sie ausreichend Zeit für das Lebewesen haben. Beachten Sie auch, dass unsere Grünanlagen keine Toilette für Vierbeiner und die Ruhezeiten einzuhalten sind.
Mietvertrag kündigen!
Wenn Sie einen Nutzungsvertrag mit uns kündigen möchten, dann schicken Sie uns bitte eine schriftliche Kündigung mit Ihrer eigenhändigen Unterschrift per Post oder Fax zu oder geben diese persönlich bei uns im Büro ab.
Ihre Kündigungsfrist entnehmen Sie Ihrem Mietvertrag. Sie beträgt meistens drei Monate zum Monats-ende. Ein Mietvertrag wird aber nur dass zum Ablauf des übernächsten Monats beendet, wenn die Kündigung bis zum dritten Werktag eines Monats bei uns eingegangen ist. Dabei zählt grundsätzlich auch der Samstag als Werktag. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der dritte Werktag auf einen Samstag fällt. In diesem Fall gilt der erst der darauffolgende Montag als letzter Tag zur Einhaltung der Frist.
Nachdem Ihre schriftliche Kündigung mit allen Unterschriften der Vertragspartner bei uns eingegangen ist, bekommen Sie von uns in den Folgetagen einen Kündigungsbestätigung zugeschickt. Darin werden Sie auch gebeten, einen Termin für eine Vorabnahme in der Wohnung zu vereinbaren. An diesem Termin kommt ein Mitarbeiter der Baugenossenschaft zu Ihnen, um den Zustand der Wohnung festzustellen und alle noch vor Ablauf des Mietverhältnisses von Ihnen auszuführenden Arbeiten zu besprechen.
Nachmieter?
Bitte weisen Sie einen möglichen Interessenten Ihrer Wohnung immer darauf hin, zunächst einen Wohnungsantrag bei uns auszufüllen bzw. einzureichen. Wir haben aktuell eine lange Warteliste, bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Interessenten, die schon lange auf eine Wohnung warten, zuerst berücksichtigen wollen. Eine direkte Weitervermietung ist auch deshalb schwierig, weil wir erfahrungsgemäß in den Wohnungen noch Instandhaltungsmaßnahmen und die Renovierungszeit auch mal Wochen dauern kann. Unter der Voraussetzung, dass alle Schönheitsreparaturen ordnungsgemäß von Ihnen durchgeführt wurden, kann dies aber auch nicht notwendig sein.
Bitte beachten Sie, dass die Kündigung eines Nutzungsverhältnisses nicht automatisch auch die Kündigung der Mitgliedschaft einschließt.
Was passiert im Todesfall?
Bei einem Todesfall melden Sie sich bitte bei uns und bringen uns die Sterbeurkunde ins Büro. Das Nutzungsverhältnis wird dann entweder mit dem verbleibenden Mitglied fortgesetzt oder ein im gemeinsamen Haushalt lebender Ehegatte, Partner oder Angehöriger können in das Nutzungsverhältnis eintreten und die Wohnung mit allen Rechten und Pflichten übernehmen.
Die Mitgliedschaft wird auf einen Erben bis zum Jahresende übertragen und kann danach auf Antrag übernommen werden.
Schadensmeldung!
Schäden an der Mietsache oder dem Gebäude, wie z.B. das klemmende Fenster, der tropfende Wasserhahn im Bad oder auch die defekte Heizung werden natürlich von uns behoben. Zu unseren Geschäftszeiten erreichen Sie uns unter der üblichen Telefonnummer oder bevorzugt auch per email. Sie können auch direkt eine Schadensmeldung über die Homepage einreichen. Bitte beachten Sie, dass wir Schäden entsprechend Ihrem Schadens- oder Gefährdungspotenzial priorisieren und abarbeiten. Nur in äußersten Notfällen z.B. Wasserrohrbruch, Ausfall der Heizung im Winter werden wir auch an Sonn- und Feiertagen sofort aktiv. Ansonsten melden wir uns zu unseren üblichen Bürozeiten bei Ihnen und stimmen die notwendigen Reparaturen ab.
Ausgesperrt – was tun?
Leider können wir Ihnen in diesem Fall nicht behilflich sein. Wir haben Ihnen bei Wohnungsübergabe sämtlich Schlüssel übergeben, wir halten keine Ersatzschlüssel vor. Eventuell ist es sinnvoll einen Ersatzschlüssel bei einem Familienmitglied oder einem Nachbarn Ihres Vertrauens zu hinterlegen. Ansonsten hilft nur noch der Schlüsseldienst.
Nachbarschaftsstreitigkeiten
In unserer Hausordnung sind alle Punkte geregelt, um ein fried- und respektvolles Miteinander in unseren Häusern aufrecht zu erhalten. Erfahrungsgemäß kommt es trotzdem leider ab und an zur Nichtein-haltung der Hausordnung.
Der erste Weg in einer guten Nachbarschaft ist natürlich, den betroffenen Mieter selbst freundliche auf das Fehlverhalten anzusprechen und um eine Besserung zu bitten. Sollte dieses Vorgehen nicht helfen, schicken Sie uns bitte eine schriftliche Beschwerde, im Fall von Ruhestörungen mit ordentlich geführtem Lärmprotokoll. Nur dann können wir tätig werden. Ein entsprechendes Formblatt finden Sie auf unsere Homepage.