Für Wohnungssuchende

Sie suchen eine Wohnung? Das müssen Sie tun!

Im ersten Schritt füllen Sie bitte unser Formular „Wohnungsbewerbung/Selbstauskunft“ vollständig aus. Das Formular finden Sie auf unsere Homepage unter „DOWNLOADS“. Selbstverständlich können Sie dieses Formblatt auch in unsere Geschäftsstelle in der Breslauer Straße 22 bekommen und ausfüllen. Bitte beachten Sie dabei die aktuellen Hygienevorschriften.

Nachdem Sie das Formblatt vollständig ausgefüllt und bei uns eingereicht haben, nehmen wir Sie in unsere Interessendatei auf. Mit Hilfe des Antrags können Sie uns am einfachsten Ihre Wünsche und Vorstellungen mitteilen und uns ist es möglich, Ihnen gegebenenfalls ein passendes Angebot zu unterbreiten.

Aktuell haben wir eine lange Warteliste. Die Nachfrage ist derzeit deutlich höher als das Angebot, das wir Ihnen zur Verfügung stellen können. Sie benötigen also etwas Geduld. Sobald wir eine passende Wohnung für Sie haben, werden wir mit Ihnen Kontakt aufnehmen und einen Besichtigungstermin vereinbaren.

Mitgliedschaft erwerben!

Wenn Ihnen die angebotene Wohnung zusagt, folgen die nächsten Schritte. Als steuerbegünstigte Wohnungsgenossenschaft dürfen wir nur an Mitglieder vermieten. Um die Wohnung letztendlich zu bekommen, müssen Sie also bei uns Mitglied werden.

Dazu unterzeichnen Sie eine unbedingte Beitrittserklärung und zeichnen mindestens vier Geschäftsanteile in Höhe von jeweils 150 €. Sie können freiwillig bis zu 40 Geschäftsanteile zeichnen.

Mit der Zahlung der gezeichneten Anteile und einem einmaligen Beitrittsgeld von 20 € werden Sie zum Mitglied unserer Genossenschaft und damit gewissermaßen zum Anteilseigner an unserem Unternehmen.

Durch die Mitgliedschaft erwerben Sie die Berechtigung eine Wohnung bei uns anzumieten. Dafür erhalten Sie einen Nutzungsvertrag. Dies hat unter anderem den Vorteil, dass eine Kündigung durch wegen Eigenbedarf ausgeschlossen ist und Sie bei der Suche nach einer Wohnung bevorzugt werden.

Zudem haben Sie zudem das Recht, an der jährlich stattfindenden Mitgliederversammlung teilzunehmen und sich dort im Rahmen der durch die Satzung vorgegebenen Wege einzubringen. Bei einem entsprechenden Beschluss über die Gewinnverwendung des vergangenen Geschäftsjahres durch die Mitgliederversammlung wird Ihnen auch eine Dividende auf Ihre eingezahlten Geschäftsanteile ausbezahlt. Diese belief sich in den vergangenen Jahren regelmäßig auf 2 %.

Kaution!

Für Wohnungen im Altbestand ist keine Kaution zu bezahlen. Die Genossenschaft behält sich jedoch das Recht vor, nach Auszug etwaige Schäden oder Rückstände aus dem Guthaben für Geschäftsanteile auszugleichen.

Für unsere Neubauten in der Hermann-Löns-Straße und Marienstraße ist jedoch eine Kaution in Höhe von zwei Kaltmieten zu hinterlegen.

Sozial gebundene Wohnungen: Wohnberechtigungsschein!

Für öffentlich geförderte Wohnungen muss vor Nutzungsvertragsunterzeichnung ein Wohnberechti-gungsschein beim Bauamt der Stadt Marktredwitz beantragt werden. Dort wird geprüft, ob Sie an Hand Ihres Einkommens und familiären Situation berechtigt sind, diese geförderte Wohnung zu beziehen. Prinzipiell gibt es dabei drei Einkommensgruppen, nach denen die Prüfung stattfindet. Ansprechpartner für die Ausstellung des Wohnberechtigungsscheins bei der Stadt Marktredwitz ist Frau Bettina Seidel (Tel. 09231-501176) in der Böttgerstraße 10 in MAK.

Schlüsselübergabe!

Wenn der Nutzungsvertrag unterzeichnet ist, uns eine SEPA-Lastschriftmandat vorliegt und der Vertragsbeginn kurz bevorsteht, erhalten Sie von uns einen Übergabetermin für die Wohnung.

Bei diesem Termin werden wir Ihnen sämtliche zur Wohnung gehörenden Schlüssel sowie die Wohn-ungsgeberbestätigung aushändigen. Letztere benötigen Sie zur An- oder Ummeldung beim Einwohner-meldeamt. Außerdem wird in Ihrem Beisein der Zustand der Wohnung genau protokolliert und gegebenenfalls noch offenen Mängel im Übergabeprotokoll vermerkt. Bis zum Übergabetermin müssen sämtliche gezeichneten Geschäftsanteile auch bezahlt sein. Sollten Sie vor Mietbeginn die Wohnung ausmessen wollen, bemühen wir uns, vorab einen Termin zu organisieren.

Mietfälligkeit!

Die Miete ist immer im Voraus bis zum dritten Werktag des laufenden Monats zu bezahlen. Diese wird von uns automatisch eingezogen. Dafür erteilen Sie uns ein SEPA-Mandat. Alternativ kann die Bezahlung der Miete durch öffentliche Stellen (Landratsamt, Bezirk, Jobcenter) auch direkt an uns erfolgen. Bareinzahlungen und Überweisungen werden nicht akzeptiert!

Wenn eine Lastschrift nicht eingelöst und die Miete nicht abgebucht werden kann oder die Miete nicht rechtzeitig oder nur teilweise bezahlt wird, melden Sie sich bitte umgehend bei uns. In jedem Fall entstehen zusätzliche Verwaltungskosten durch Banken und intern, welche wir an Sie weiter verrechnen. Bei Mietrückständen, die eine Monatsmiete übersteigen, sind wir gegebenenfalls zu einer fristlosen Kündigung berechtigt. Die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund ist in § 543 BGB geregelt und wird von uns auch angewendet.