Für Mitglieder

Mitgliedschaft kündigen!

Bei Kündigung des Mietverhältnisses und Auszug aus der Ihnen überlassenen Wohnung haben Sie die Möglichkeit auch Ihre Mitgliedschaft zu kündigen. Diese Kündigung kann jedoch immer nur zum Jahresende (31.12.) erfolgen und hat eine Kündigungsfrist von mindestens 12 Monaten. Ihr Guthaben aus den Geschäftsanteilen erhalten Sie dann nach der Mitgliederversammlung, welche im Jahr nach Ihrem Ausscheiden stattfindet. Solange noch ein ungekündigtes Nutzungsverhältnis mit Ihnen geschlossen ist, können Sie die Mitgliedschaft allerdings nicht kündigen. Sie haben da nur die Möglichkeit die über vier Pflichtanteile hinausgehenden freiwilligen Anteile zu kündigen.